Anwendung der EU Taxonomie für Unternehmen

Die EU Taxonomie Verordnung zur objektiven Bewertung der Nachhaltigkeit von Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigt unterschiedliche Gegebenheiten und Verpflichtungen für verschiedene Wirtschaftsakteure. Dabei wird in folgende drei Gruppen unterteilt:

  1. Unternehmen (über 500 Mitarbeiter) welche unter die nicht-finanzielle Berichterstattung (non-financial reporting directive NFRD) fallen

  2. Finanzinstitute inklusive Anbieter von Berufsrenten die Finanzprodukte in der EU anbieten und vertreiben (auch mit Sitz außerhalb der EU)

  3. EU und deren Mitgliedsstaaten beim Festlegen von öffentlichen Maßnahmen, Standards oder Labels für grüne Finanzprodukte oder (Unternehmens-) Bonds


Hier finden Sie unsere Grundlagen zur EU Taxonomie

Hier finden Sie unsere Timeline zur Anwendung der EU Taxonomie


Zusammenfassung für Unternehmen:

  • Die Anforderungen für Finanzinstitute und Unternehmen die keine Finanzprodukte anbieten unterscheiden sich

  • Einige Unternehmen/Finanzinstitute können in beide Kategorien fallen (abhängig von Größe und Wirtschaftsaktivität)

  • Alle betreffenden Unternehmen müssen offenlegen, wie und in welchem Ausmaß ihre Wirtschaftsaktivität auf Grundlage der Taxonomie Verordnung Nachhaltigkeit berücksichtigt oder beinhaltet

  • Unternehmen müssen dabei folgendes offenlegen:
    • EU Taxonomie-konformer Anteil des Umsatzes

    • Investitionsausgaben (CapEx) im Einklang mit der EU Taxonomie

    • Betriebsaufwand (OpEx) im Einklang mit der EU Taxonomie

  • Veröffentlichung sollte Teil der nicht-finanziellen Berichterstattung sein, wahrscheinlich im Geschäftsbericht oder expliziter Nachhaltigkeitsbericht


Weitere hilfreiche Tipps:

  • Die EU Taxonomie Verordnung verlangt von Unternehmen nicht, entsprechenden Wirtschaftsaktivitäten als Übergangsaktivität (transition) oder Befähigungsaktivität (enabling) zu kategorisieren. Trotzdem empfiehlt die EU dies, da Finanzinstitute verpflichtet sind, diese Aspekte in ihren Portfolios aufzuschlüsseln. Ein Unternehmen dass dies auch tut, macht sich damit attraktiver für potentielle Investoren

  • Unternehmen, die im Zuge der EU Taxonomie berichten müssen, sind durch die nicht-finanzielle Berichterstattung (NFRD) unter anderem auch dazu verpflichtet, Informationen offenzulegen, welche die Entwicklung, Leistung, Position und den Einfluss eines Unternehmens auf Umweltfragen verdeutlichen. Dieser Rahmen kann genutzt werden, um einen Überblick über EU Taxonomie bezogene Umsatz- und Investitionsinformationen zu geben

  • Weitere freiwillige Angaben (z.B. auf Projektbasis) können aufgeführt werden, auch wenn sie nicht von der EU Taxonomie Verordnung unmittelbar gefordert sind. Die EU empfiehlt, alle Investitionsausgaben und ausgewählte Betriebsausgaben, wie z. B. Wartungskosten für grüne Anlagen, die entweder die Lebensdauer oder den Wert der Anlagen erhöhen, sowie Forschungs- und Entwicklungskosten einzubeziehen. Betriebskosten, wie Anschaffungskosten und Leasingkosten sind normalerweise (mit einigen Ausnahmen) nicht Taxonomie-konform

Für die bereits veröffentlichten zwei Umweltziele werden anfallende Kosten unterschiedlich berücksichtigt, wie folgend dargestellt. Bei der nächsten Detaillierung seitens der EU wird sich herausstellen, wie Kosten im Bezug auf die restlichen vier Umweltziele angerechnet werden.


Finanzen
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel

Umsatz

Kann berücksichtigt werden, wenn die Wirtschaftsaktivität einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet UND den anderen Umweltzielen nicht signifikant schadet (DNSH)

Kann nur berücksichtigt werden für Tätigkeiten, die auf eine Anpassung hinarbeiten und nicht für bereits angepasste Tätigkeiten

CapEx und OpEx

Kann berücksichtigt werden, wenn die anfallenden Kosten (CapEx/OpEx) Teil eines Plans sind, Taxonomie Kriterien zu erreichen, welche einen Beitrag zum Klimaschutz oder zu DNSH leisten

Kann berücksichtigt werden, wenn die anfallenden Kosten (CapEx/OpEx) Teil einer Reaktion auf eine Risikoanalyse sind, um Taxonomie Kriterien zu erreichen, welche einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel oder zu DNSH leisten



Beispiele

Umsatz Beispiel auf Unternehmens-Level:


Unternehmens-Level

Bei erfolgreichem Abschluss der ausstehenden Projekte erfüllt 100% des Umsatzes die Taxonomie-Anforderungen


Das Unternehmen hält sich an die EU Verordnung und respektiert die minimalen Sicherheitsvorkehrungen

Projekt-Level

kein Projekt notwendig

Projekte um B und C in Einklang mit Anforderungen zu bringen


Unternehmen kann anführen, dass 100% dieser Investitionen (CapEx) mit Taxonomie in Verbindung gebracht werden können


Eventuell für EU Green Bond Standard befähigt

Kapital-Level

Wirtschaftsaktivität A


Umsatzanteil: 15%


Erfüllt Emissionsgrenzwerte + schadet keinem Umweltziel(en) signifikant (DNSH)

Wirtschaftsaktivität B


Umsatzanteil: 25%


Erfüllt nicht Emissionsgrenzwerte

Wirtschaftsaktivität C


Umsatzanteil: 60%


Erfüllt Emissionsgrenzwerte

ABER schadet Umweltziel(en) signifikant (nicht DNSH konform)



Investment Beispiel 1:

Ein Zementunternehmen renoviert und adaptiert zwei Werke (zählen von Umsatz und Investitionen als Taxonomie-konform):

Ein Zementunternehmen möchte zwei seiner größten Anlagen (tragen 50 % zum Umsatz bei) renovieren und anpassen. Die Renovierung der Zementanlagen umfasst die Nachrüstung, um eine hohe Energieeffizienz zu erreichen, den verstärkten Einsatz von Mischmaterialien, um das Klinker-Zement-Verhältnis auf unter 0,65 zu senken, sowie den Einsatz alternativer Klinker und Bindemittel. Die Zementproduktionsanlagen sollen eine thermische Energieintensität von ca. 3 GJ/t Klinker und eine Kohlenstoffintensität in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie erreichen.

Das Unternehmen gibt außerdem eine Klimarisikobewertung der Anlagen in Auftrag. Die Bewertung basiert auf Klimadaten und zeigt, dass die Anlagen anfällig für Überschwemmungen sind. Das Unternehmen beschließt, die Kapazität der Entwässerungssysteme zu erhöhen, um den Überschwemmungen zu widerstehen. Die Kosten für die Anpassung der Einrichtungen werden auf 5 Millionen Euro pro Einrichtung geschätzt. Die Gesamtsanierung der Anlagen beläuft sich auf 500 Mio. EUR, was 80 % der Investitionsausgaben des Unternehmens ausmacht.

Das Unternehmen strebt eine Kapitalbeschaffung auf dem Kapitalmarkt an und emittiert eine grüne Anleihe auf Grundlage des EU-Standards für grüne Anleihen(beinhaltet die Einhaltung der DNSH-Kriterien sowohl für den Klimaschutz als auch für die Anpassung an den Klimawandel). Die Anleihe ist damit Taxonomie-entsprechend. Sobald die Arbeiten zum Klimaschutz abgeschlossen sind, kann das Unternehmen den gesamten Umsatz, der von diesen beiden Anlagen generiert wird (50 % des Gesamtumsatzes) als Taxonomie-konform ausweisen. Zusätzlich kann das Unternehmen berichten, dass 80% seiner Investitionsausgaben Taxonomie-konform sind.



Investment Beispiel 2:

Ein Unternehmen passt als ersten Schritt seinen Hauptsitz an, um den gesamten Betrieb widerstandsfähiger gegenüber dem Klima zu gestalten (zählen der Investitionen als Taxonomie-konform)

Ein Dienstleistungsunternehmen möchte sein gesamtes Geschäft widerstandsfähiger gegenüber Klimarisiken gestalten. Keine seiner Anlagen kann den Zweck der Gewinnung, der Lagerung, des Transports oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen erfüllen.

Das Unternehmen führt eine Klimarisikobewertung durch, um potenzielle Auswirkungen des Klimawandels auf seinen Hauptsitz und andere Firmengebäude zu analysieren. Die Bewertung basiert auf Klimadaten und zeigt, dass Überschwemmungen und extreme Hitze die Hauptrisiken für den Hauptsitz sind, während einige der Einrichtungen auch für Überschwemmungen anfällig sind. Das Unternehmen identifiziert mehrere Maßnahmen, um das ermittelte Risiko wesentlich zu reduzieren. Darunter sind Maßnahmen zur passiven Kühlung und zur Erhöhung der Kapazität der Entwässerungssysteme. Der Aktionsplan beinhaltete eine Folgenabschätzung, um sicherzustellen, dass die umzusetzenden Maßnahmen im Einklang stehen mit lokalen und regionalen Anpassungsbemühungen und mit den DNSH-Kriterien für Gebäude übereinstimmen.

Die Gesamtkosten für die vorgeschlagenen Änderungen belaufen sich auf 50 Mio. EUR. Das Unternehmen strebt mehrere Darlehen/Finanzierungen über einen Zeitraum von drei Jahren an. Es beginnt seine Planungen mit der Anpassung seines Hauptsitzes, deren Kosten auf 10 Mio. EUR geschätzt werden - der Gegenstand des ersten Darlehens. Diesem ersten Darlehen können weitere Darlehen oder z. B. eine Anleihe über 40 Mio. EUR im Rahmen einer Privatplatzierung folgen.

Jedes der Darlehen wird an den Taxonomie-Kriterien ausgerichtet, auch wenn ein Darlehen (z. B. das erste Darlehen in Höhe von 10 Mio. EUR) für sich genommen nicht alle wesentlichen Klimarisiken für die Tätigkeit des Unternehmens reduziert; so ist es doch eine notwendige Maßnahme im Rahmen eines umfassenderen, zeitgebundenen Plans zur Anpassung der gesamten Unternehmensanlagen. Die kreditgebende Bank könnte die Kredite bündeln und damit die 50 Mio. EUR als grün und 100% Taxonomie-konform bewerben.


Wie hilft mir die Kennzeichnung nach EU Taxonomie?

Der Umsatz gibt ein klares Bild davon, wo ein Unternehmen im Bezug zur Taxonomie steht. Es ermöglicht Investoren, den Prozentanteil ihres Fonds zu bestimmen, der in Taxonomie-konforme Aktivitäten investiert wurde. CapEx hingegen gibt Investoren ein Gefühl für die Richtung eines Unternehmens. Damit können sie die Glaubwürdigkeit der Strategie eines Unternehmens beurteilen und es hilft bei der Entscheidung, ob sie mit dem strategischen Ansatz des Unternehmens einverstanden sind. Unternehmen, die ihre Investitionen in Bezug auf die Ziele der EU Taxonomie offenlegen, liefern damit wichtige Informationen für den Aufbau grüner Portfolios und für die Analyse der Transformation von Unternehmen und/oder der ökologischen Nachhaltigkeitsleistung und -strategien. Eine Wirtschaftsaktivität und entsprechende Investitionen die früh auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind können damit weitere Investitionen anziehen und sich damit als Wettbewerbsvorteil herausstellen. Für bestmögliche Transparenz empfiehlt die EU, die komplette Taxonomie Berechnung für jedes Umweltziel einzeln anzugeben (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel ab Ende 2021 und die restlichen vier ab 2022). Hierdurch ist es für das Unternehmen zudem einfacher, das am umfangreichsten erfüllte Umweltziel zu bestimmen.



Quellen:

EU Technical Expert Group on Sustainable Finance
Europäische Kommission






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