EU Taxonomie Timeline

Die EU Taxonomie Verordnung beschreibt klare Rahmenbedingungen innerhalb der Europäischen Union (EU), wann ein Unternehmen im Bezug auf sechs Umweltziele nachhaltig oder umweltfreundlich wirtschaftet. Dadurch heben sich diese Unternehmen positiv von ihren Wettbewerbern ab, was nachhaltiges Wirtschaften und umweltfreundliche Technologien fördern soll. Zudem soll nachhaltiges Investieren hiermit stärker in den Fokus rücken.

Eine detaillierte Erläuterung der EU Taxonomie finden Sie hier

EU Taxonomie Timeline: Veröffentlichung & Anwendung

Die genannten sechs Umweltziele, welche Grundlage der EU Taxonomie Nachhaltigkeitsbewertung sind, werden aktuell durch die EU formuliert. Wie in der folgenden vorläufigen Übersicht dargestellt, werden sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlicht und daher unterscheidet sich auch ihre Anwendungsfrist:


Umweltziele
Veröffentlichung durch die EU
Anwendung der Umweltziele

Klimaschutz

April 2021

Januar 2022

Anpassung an den Klimawandel

April 2021

Januar 2022

Nachhaltiger Einsatz und Gebrauch von Wasser oder Meeresressourcen

Dezember 2021

Januar 2023

Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

Dezember 2021

Januar 2023

Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung

Dezember 2021

Januar 2023

Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

Dezember 2021

Januar 2023


Die Veröffentlichung der Formulierung der Umweltziele und deren Anwendung sind ein elementarer Bestandteil der EU Taxonomie Verordnung. Mit dem Green Deal gibt es weitere Verordnungen, um Nachhaltigkeit zu fördern, wie zum Beispiel ein Umweltzeichen für Finanzprodukte im Privatkundenbereich. Eine Auswahl dieser zusätzlichen Meilensteine und Zwischenschritte sind in dem folgenden detaillierten Zeitplan aufgelistet:

Datum
Thema
Erläuterung

08.01.2021

Studie - Rating von Nachhaltigkeit

Die Europäischen Kommission veröffentlicht eine Studie zum Ranking von Nachhaltigkeit (Link)

24.02.2021

Green Deal

Der Green Deal wird von der Europäischen Kommission verabschiedet (Link)

01.03.2021

EU Taxonomie Empfehlungen

Die Europäische Kommission erhält verschiedene Vorschläge zur Ausgestaltung der EU Taxonomie (Links der ESMA, EBA, EIOPA)

April 2021

EU Taxonomie Umweltziele

Veröffentlichung der technischen Kriterien zu den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

Mai 2021

Neutrale und braune Taxonomie Empfehlungen

Veröffentlichung der Empfehlungsrichtlinien zur neutralen und braunen Taxonomie (geringer oder negativer Einfluss der Wirtschaftsaktivität)

Juni 2021

EU Taxonomie

Europäische Kommission verabschiedet Richtlinien zum Inhalt und Darstellung der im Rahmen der EU Taxonomie offenzulegenden nicht-finanziellen Informationen

Juni 2021

EU Ökolabel für Finanzprodukte

Der Europäischen Kommission wird ein Kriterienkatalog für ein Ökolabel/Umweltzeichen für Finanzprodukte für Privatkunden vorgelegt

Juni 2021

EU Taxonomie

Entwurf für technische Kriterien zu den verbleibenden vier Umweltzielen

September 2021

EU Ökolabel für Finanzprodukte

Verabschiedung der Kriterien für ein Ökolabel/Umweltzeichen für Finanzprodukte für Privatkunden

Dezember 2021

Neutrale und braune Taxonomie

Bericht der Europäischen Kommission über die mögliche Erweiterung der Taxonomie Verordnung um eine soziale Taxonomie und die Schaffung einer braunen Taxonomie

Dezember 2021

EU Taxonomie

Veröffentlichung der technischen Kriterien zu den restlichen vier Umweltzielen

Januar 2022

Umweltziele

Offenlegungspflicht für die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

Juli 2022

EU Taxonomie

Europäische Kommission legt einen Statusbericht über die Anwendung der Taxonomie Verordnung vor (Anpassungen/Änderungen danach möglich)

Januar 2023

Umweltziele

Offenlegungspflichten für die restlichen vier Umweltziele


Hinweis: Die oben abgebildeten Informationen stellen nur eine Zusammenfassung ausgewählter regulatorischer Themen und Daten dar. Die Informationen sind unverbindlich und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Wir weisen darauf hin, dass Angaben kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung geändert werden können. Anpassungen und Erweiterungen können jederzeit erfolgen.


Quellen:

EU Technical Expert Group on Sustainable Finance
Europäische Kommission


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