Einführung der ersten zwei Umweltziele

Die Europäische Kommission hat am 21. April 2021 die ersten zwei Umweltziele für die EU Taxonomie mit einem delegierten Rechtsakt beschlossen.

Übersicht

Als Teil eines umfassenden und ambitionierten Maßnahmenpakets hat die Europäische Kommission nun zwei neue Umweltziele verabschiedet:

  • Anpassung an den Klimawandel
  • Abschwächung des Klimawandels

Das Ziel der EU ist es, vermehrt Investitionsgelder in nachhaltige Aktivitäten in der gesamten Europäischen Union fließen zu lassen. Diese Maßnahmen dienen dem übergeordneten Ziel, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Mit dem heutigen delegierten Rechtsakt werden die Weichen gestellt, um die EU als weltweiten Vorreiter hinsichtlich Standards für nachhaltige Finanzen zu positionieren.

Inhalte des Pakets

Das von der Europäischen Kommission vorgestellte Paket enthält:

  • Die delegierte Verordnung zur EU Klimataxonomie: Diese Verordnung zielt darauf ab, nachhaltige Investitionen zu unterstützen, indem sie deutlicher macht, welche wirtschaftlichen Aktivitäten am meisten zur Erfüllung der Umweltziele der EU beitragen. Das Kollegium der Kommissare hat heute eine politische Einigung über den Text erzielt. Der delegierte Rechtsakt wird Ende Mai formell verabschiedet.
  • Einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD): Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den Fluss von Nachhaltigkeitsinformationen in der Unternehmenswelt zu verbessern. Er wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen konsistenter machen, so dass Finanzunternehmen, Investoren und die breitere Öffentlichkeit vergleichbare und zuverlässige Nachhaltigkeitsinformationen nutzen können.
  • Sechs delegierte Änderungsrechtsakte: Diese konzentrieren sich auf treuhänderische Pflichten, Anlage- und Versicherungsberatung. Sie werden sicherstellen, dass Finanzunternehmen, z. B. Berater, Vermögensverwalter oder Versicherer, Nachhaltigkeit in ihre Verfahren und ihre Anlageberatung für Kunden einbeziehen.

Um das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, brauchen Unternehmen einen umfassenden Nachhaltigkeitsrahmen, um ihre Geschäftsmodelle entsprechend zu verändern. Um den Übergang im Finanzwesen zu gewährleisten und Greenwashing zu verhindern, werden alle Elemente dieses neuen Pakets die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen verbessern.

EU Taxonomie – Delegierte Verordnung zum Klima

Die EU Taxonomie soll als Instrument für mehr Transparenz für Unternehmen und Investoren dienen. Sie schafft eine gemeinsame Sprache, die Investoren verwenden können, wenn sie in Projekte und wirtschaftliche Aktivitäten investieren, die einen wesentlichen positiven Einfluss auf das Klima und die Umwelt haben. Sie wird auch Offenlegungspflichten für Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer einführen.

Der Delegierte Rechtsakt zum Klima würde die wirtschaftlichen Aktivitäten von etwa 40% aller börsennotierten Unternehmen abdecken, in Sektoren, die für fast 80% der direkten Treibhausgasemissionen in Europa verantwortlich sind. Dazu gehören Sektoren wie Energie, Forstwirtschaft, Produktion, Verkehr und Gebäude.

Der Delegierte Rechtsakt zur EU Taxonomie ist als ein fortlaufend zu ergänzendes Dokument zu betrachten, das sich im Laufe der Zeit mit neuen Entwicklungen und technischem Fortschritt weiterentwickeln wird. Die Kriterien werden regelmäßig überprüft werden. Dadurch wird sichergestellt, dass neue Sektoren und Aktivitäten, einschließlich solcher, die den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützen oder andere Tätigkeiten ermöglichen, im Laufe der Zeit in den Geltungsbereich aufgenommen werden können.

Eine neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Die heute vorgestellten Änderungen überarbeiten und stärken die bestehenden Regeln der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD). Ziel ist es, ein Regelwerk zu schaffen, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Laufe der Zeit auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung bringen wird.

Die neue Richtlinie wird die EU-Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf alle großen Unternehmen und alle börsennotierten Unternehmen ausweiten. Dies bedeutet, dass fast 50.000 Unternehmen in der EU nun detaillierte EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befolgen müssen. Ursprünglich unterlagen 11.000 Unternehmen den bestehenden Anforderungen. Die Europäische Kommission schlägt die Entwicklung von Standards für große Unternehmen und separaten, verhältnismäßigen Standards für KMU vor. Nicht-börsennotierte KMU können diese freiwillig anwenden.

Insgesamt soll der Vorschlag sicherstellen, dass Unternehmen verlässliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen berichten, die von Investoren und anderen Stakeholdern benötigt werden. Er wird einen konsistenten Fluss von Nachhaltigkeitsinformationen durch das Finanzsystem sicherstellen. Die Unternehmen werden darüber berichten müssen, wie Nachhaltigkeitsthemen, wie z. B. der Klimawandel, ihr Geschäft beeinflussen und welche Auswirkungen ihre Aktivitäten auf Mensch und Umwelt haben.

Der Vorschlag wird auch den Berichtsprozess für Unternehmen vereinfachen. Die Vielzahl unterschiedlicher Standards und Frameworks für die Nachhaltigkeitsberichterstattung setzt derzeit viele Unternehmen unter Druck. Die vorgeschlagenen EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung können hier nun als Vereinfachung und Vereinheitlichung dienen. Diese einheitliche Lösung soll es den Unternehmen ermöglichen, dem Informationsbedarf von Investoren und anderen Stakeholdern gerecht zu werden.


Quelle: Europäische Kommission

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