Das EU Parlament hat am 6. Juli 2022 in einer Abstimmung den Vorschlag der EU-Kommission angenommen, Investitionen in Gas- und Atomkraftwerke als klimafreundlich einzustufen. Mit dieser Abstimmung wurde ein Versuch von Abgeordneten aus zwei Parlamentsausschüssen, das Gesetz zu blockieren, abgelehnt. Im vergangenen Monat hatten die Abgeordneten des Wirtschafts- und Währungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Einspruch gegen den Kommissionsvorschlag erhoben, weil sie argumentierten, dass die von der Kommission vorgeschlagenen technischen Screening-Standards nicht den Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten entsprechen, wie sie in Artikel 3 der Taxonomieverordnung festgelegt sind. Diese Debatte hat tiefe Gräben zwischen den EU-Mitgliedstaaten über den Umgang mit dem Klimawandel aufgedeckt.
Nächste Schritte: Die Abstimmung ebnet den Weg für die Verabschiedung des Vorschlags der Europäischen Union in ein Gesetz. Im Falle einer Verabschiedung würden diese neuen Vorschriften ab 2023 auch Gas- und Kernkraftwerke in das Regelwerk der EU-Taxonomie aufnehmen. Dies würde es Investoren in Gas- und Kernkraftwerke ermöglichen, ihre Investitionen als nachhaltig zu vermarkten.
Quelle: Europäisches Parlament
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