Das Europäische Parlament hat die Taxonomie-Regulierung angenommen

Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme der Taxonomie Regulierung durch das Europäische Parlament. Die Taxonomie Regulierung beinhaltet eine "Grüne Liste", um nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu klassifizieren.

Übersicht

Die Europäische Kommission hat die Annahme der Taxonomie Verordnung durch das Europäische Parlament begrüßt. Die Taxonomie Verordnung wird als wichtiger Teil der Gesetzgebung gesehen, die den europäischen Green Deal unterstützen wird, indem die Taxonomie Verordnung Investitionen des privaten Sektors in grüne und nachhaltige Projekte stärkt.

Die neue Verordnung beinhaltet zudem eine "grüne Liste", die als Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten fungieren wird. Ziel ist es, einheitliche Begrifflichkeiten für grüne Investitionen zu schaffen, die Investoren international anwenden können, wenn es um Projekte oder wirtschaftliche Aktivitäten geht, die "erhebliche positive Klima- und Umweltauswirkungen" haben.

Diese Initiative unterstützt das Ziel der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden. Die Taxonomie Regelung soll eine Bewegung hin zu mehr Investitionen in nachhaltige Technologien und Unternehmen bewirken.

EU Taxonomie Verordnung

Die Europäische Kommission wird delegierte Rechtsakte erlassen, die spezifische technische Evaluierungskriterien enthalten. Diese sollen die in der Taxonomie Verordnung festgelegten Grundsätze ergänzen und bestimmen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten für die verschiedenen Umweltziele in Frage kommen.

Bis zum Ende dieses Jahres werden die Kriterien für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel verabschiedet werden. Die Kriterien zu den weiteren vier Umweltzielen (nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosystem) werden bis Ende nächsten Jahres angenommen.

Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen

Darüber hinaus startet die Europäische Kommission zudem die "Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen". Diese Plattform wird als beratendes Gremium dienen, das sich aus Experten aus dem privaten und öffentlichen Sektor zusammensetzt. Ihre Aufgabe ist es, die Kommission bei der Ausarbeitung von technischen Screening-Kriterien (den sogenannten "delegierten Rechtsakten") zu unterstützen. Diese delegierten Rechtsakte werden die EU Taxonomie weiter ausbauen.

Die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen wird bis zu 57 Mitglieder umfassen, die ein ausgewogenes Verhältnis verschiedener Interessengruppen repräsentieren. Zu diesen Stakeholdern gehören Einzelpersonen, die persönlich ernannt werden und über einschlägige nachgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, Einzelpersonen, die ein gemeinsames Interesse der Stakeholder vertreten, Organisationen, die relevante private Stakeholder repräsentieren, Organisationen, die die Zivilgesellschaft vertreten, Organisationen, die die akademische Welt und Forschungsinstitute vertreten. Auch Vertreter öffentlicher Einrichtungen, wie der Europäischen Umweltagentur (EUA) und der Europäischen Investitionsbank (EIB), werden beteiligt sein.



Quelle: Europäische Kommision

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